Die Behandlung des Klima-Sondergesetzes im zuständigen Kammerausschuss wurde am Montag ausgesetzt. Wohl wurde ein breiter Konsens darüber erzielt, dass Verfassungsartikel 7bis (zur Verankerung eines Klimagesetzes) zur Revision in der nächsten Legislatur freigegeben wird.
Das Ziel des Klima-Sondergesetzes, dessen Rechtsgrundlage (Verfassungsartikel 7bis) in der Nacht zum Freitag von (einer Minderheit) der Abgeordnetenkammer abgelehnt wurde (die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde nicht erreicht), war es, die Klimapolitik zwischen den einzelnen Körperschaften besser zu koordinieren und abzustimmen. Das Gesetz in seiner bisherigen Form ist nun gestorben, und am Montag prüfte der Gesundheitsausschuss der Kammer, welche alternativen Möglichkeiten noch bestehen.
Einige Parteien hatten vorgeschlagen, den Text des Sondergesetzes gründlich abzuändern und den traditionelleren Weg von Kooperationsabkommen zwischen den Regionen und der föderalen Behörde zu gehen. Die CD&V reichte einen entsprechenden Änderungsantrag ein, und die MR war diesem Vorschlag nicht abgeneigt. In der Nacht zum Freitag wurde jedoch deutlich, dass weder die Grünen noch die Sozialisten sich darauf einlassen wollen. Da auch der N-VA diese Option ablehnt, war sicher, dass die für die Annahme der Texte erforderliche Sondermehrheit (zwei Drittel im Plenum sowie eine einfache Mehrheit in jeder Sprachgruppe) nicht erreicht wird. Eine Sackgasse.
So blieb nur noch die Fortsetzung in der nächsten Legislaturperiode. Dafür müsste allerdings bis zur Auflösung des Parlaments Artikel 7bis erneut auf die Liste der Verfassungsartikel gesetzt werden, die in der nächsten Legislaturperiode revidiert werden können. Ecolo und Groen machten sich stark für diesen Weg während die MR, die stets allergisch auf eine Revisionserklärung, ein „gemeinschaftspolitisches Abenteuer“, reagiert, Widerstand anmeldete. Eventuell könnte sie sich mit dieser Idee anfreunden, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Revision keinen gemeinschaftspolitischen Bezug hat. „Es wird in der Tat nur eine Liste mit einer begrenzten Anzahl von Artikeln geben, die revidiert werden könnten“, versuchte die PS die Liberalen zu beruhigen.
Am Montag lenkte die MR im Gesundheitsausschuss auch effektiv ein: Sie werde die Aufnahme von Artikel 7bis in die Liste der Verfassungsartikel unterstützen, die in der kommenden Legislatur revidiert werden können. „Dies gilt sowohl fürs Parlament als auch für die Regierung“, präzisierte Fraktionschef David Clarinval. Kammer, Senat und Regierung reichen jede für sich eine Liste ein, und zur Revision werden nur die Artikel freigegeben, die auf allen drei Listen stehen.
Die Zeit drängt. „Bis Ende des Jahres zwingt uns Europa, einen nationalen Energie-Klima-Plan (NECP) fertigzustellen und eine langfristige Klimastrategie vorzulegen“, zitiert die Zeitung „Le Soir“ einen Experten auf diesem Gebiet. In ihrem Plan soll Belgien – die Regionen und der Föderalstaat – umfassend Auskunft über seine nationale Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von zehn Jahren geben, wie es seine Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz bis 2030 erreichen will. Belgien wird regelmäßig die Umsetzung dieser Ziele bewerten und der EU-Kommission Bericht erstatten müssen, die alle zwei Jahre Empfehlungen aussprechen und die Fortschritte der Mitgliedstaaten bewerten wird. Belgien wird bewertet, nicht die einzelnen Gliedstaaten; die Kommission will „integrierte“ Pläne und Strategien sowohl in Bezug auf die Themen (Energie und Klima) als auch in Bezug auf die Kompetenzen (föderal und regional).
Ohne Verfassungsrevision und ohne Sondergesetz steht Belgien noch am Anfang. Der Vorschlag, der in der Nacht zum Freitag abgelehnt wurde, war eine Reaktion auf die vielen Mängel in der Klimapolitik unseres Landes. Er bekräftigte auch den Anspruch der Zivilgesellschaft, sich stärker in diese gesellschaftliche Debatte einzubringen und die Meinungen der Wissenschaftler besser zu berücksichtigen. Gefordert wurde auch mehr Transparenz und weniger Politisierung in einem Prozess, bei dem die Verwaltungen unter der Aufsicht von regionalen Ministerkabinetten stehen. (gz/belga)